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   LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09   

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https://dejure.org/2010,33355
LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09 (https://dejure.org/2010,33355)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15.07.2010 - 5 O 170/09 (https://dejure.org/2010,33355)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 5 O 170/09 (https://dejure.org/2010,33355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anleger hat gegen einen Finanzdienstleister einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vollumfänglicher Haftung aufgrund einer unrichtigen Auskunft auch auf der Basis eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Umfang der Haftung eines Finanzdienstleisters im Falle einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 676
    Anleger hat gegen einen Finanzdienstleister einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vollumfänglicher Haftung aufgrund einer unrichtigen Auskunft auch auf der Basis eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Umfang der Haftung eines Finanzdienstleisters im Falle einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB ein stillschweigender Auskunftsvertrag und damit eine vertragliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer erteilten Auskunft vorliegen, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie erkennbar zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (vgl. nur BGH ZIP 99, 275; NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09
    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW-RR 92, 1011).
  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB ein stillschweigender Auskunftsvertrag und damit eine vertragliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer erteilten Auskunft vorliegen, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie erkennbar zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (vgl. nur BGH ZIP 99, 275; NJW-RR 2003, 1690).
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